Sport und Bewegung - betriebliche Unterstützungen

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Sport und Bewegung - Wohlbefinden und Spass

Wer kennt das nicht, Stress bei der Arbeit, ungesunde Ernährung und keine Zeit für ausreichend Bewegung; dies wird zu einem immer größerem Problem. Jeder fünfte Arbeitnehmer in der EU litt 2005 unter Stress und das kann für die Unternehmen ziemlich  teuer werden, bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr.

Steuerliche Anreize – für fitte und gesunde Angestellte
Immer mehr Angestellte machen sich bereits Gedanken darüber wie sie gesund bleiben können, körperlich, sowie geistig. Aber eben noch nicht alle, darum hat sich Vater Staat nun mit dieser Problematik befasst und will nun mit dem Reiz des Geldes nachhelfen.

Seit 01.01.2009 gibt es eine neue Regelung in Sachen Gesundheitsvorsorge im Betrieb.

Pro Jahr kann der Arbeitgeber nun seinem Arbeitnehmer bis zu 500 Euro spendieren, um sie steuer – und sozialversicherungsfrei nach Belieben für gesundheitsfördernde Maßnahmen einzusetzen.
Natürlich nicht total nach Belieben, denn die Maßnahmen müssen in ihrer Qualität und ihrem Zweck den Anforderungen §20 und 20a SGB V entsprechen. Vor der Änderung hatte man nur die Chance eine steuerfreie Leistung zu ergattern, wenn die Maßnahme im Interesse des Betriebes lag, wie beispielsweise Rückenkurse für Bauarbeiter.

Mit dem neuen Gesetz ist ein breiteres Spektrum gegeben, obwohl man meinen müsste, die Gesundheit der Angestellten liegt sowieso im Interesse des Unternehmens.

Wofür genau kann man dieses Geld eingesetzt werden?
Allgemein für Aktivitäten der Primärprävention, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen. Beispielsweise soll dem Bewegungsmangel durch entsprechende Programme entgegengewirkt werden. Seminare zur besseren Ernährung bzw. auch zum Abnehmen können in Anspruch genommen werden. Kurse zur Entspannung, zum Stressabbau, aber auch um den Konsum von Suchtmitteln einzuschränken bzw. ganz zu entsagen.

Der monatliche Beitrag im Fitnessstudio oder Verein ist damit allerdings nicht gemeint, sondern nur einzelne Kurse werden unterstützt.
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit solche Maßnahmen direkt im Betrieb umzusetzen, wie die gesündere Ernährung in der Kantine, gekoppelt mit internen Schulungen, oder die Bereitstellung psychologischer Hilfen zum Stressabbau.

Der einzige Haken an dem Konzept ist, dass kein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, solche Unterstützung anzubieten. Als Arbeitnehmer haben sie auch keinen Anspruch darauf. Die Rückmeldungen der Unternehmen sind dennoch positiv, da beide Seiten von dem neuen Modell profitieren. Diese steuerfreien Zahlungen sind auch eine gute Alternative, wenn keine regelmäßigen Gehaltserhöhungen vereinbart sind, um die Angestellten bei Laune zu halten, da sonst solche Kurse aus eigener Tasche bezahlt werden müssten.