Wirksamkeit von Prävention

  • user notice: The custom_breadcrumbs_nodeapi() function called token replacement with an array rather than a string for $text in /var/www/vhosts/gesundheitsverhalten.eu/httpdocs/sites/all/modules/token/token.module on line 263.
  • user notice: The custom_breadcrumbs_nodeapi() function called token replacement with an array rather than a string for $text in /var/www/vhosts/gesundheitsverhalten.eu/httpdocs/sites/all/modules/token/token.module on line 263.

Die Verantwortlichen in den Unternehmen wollen Belege, dass sich die Investitionen in Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung lohnen. Deshalb arbeitet iga im Themenfeld "Wirksamkeit von Prävention" in verschiedenen Projekten daran, die Wirksamkeit von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes zu prüfen, zu belegen und besser darzustellen. Außerdem beschäftigen sich iga-Projekte damit, dieses Wissen um wirksame Maßnahmen und andere Erkenntnisse der Prävention möglichst wirkungsvoll zu vermitteln.

Zunehmend wird es in Deutschland als notwendig erachtet, sich auf Ziele in der Prävention zu verständigen: Indem Maßnahmen und Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung auf Ziele ausgerichtet und koordiniert erbracht werden, sollen deutlichere Präventionserfolge erzielt werden. Angesichts begrenzter und vielerorts auch knapper werdender Ressourcen kann eine treffsicherere, konzentriertere und konzertiertere Ausrichtung von Präventionsaktivitäten erfolgen.

Präventionsziele ermöglichen zudem bessere Ansätze der Überprüfung von Erfolgen oder Misserfolgen präventiven Handelns. Dies dient nicht zuletzt der Nachhaltigkeit von Präventionserfolgen. Aktueller Ausdruck für eine breite Akzeptanz ielorientierten Handelns ist die Diskussion um ein Präventionsgesetz. Trotz kontroverser Auseinandersetzungen um die Regelungsinhalte des ursprünglich geplanten Gesetzentwurfs fand jedoch eine Ausrichtung aller Akteure auf gemeinsam abgestimmte Präventionsziele breiten Zuspruch. Der Ansatz einer Etablierung von Präventionszielen ist nunmehr in Deutschland breit verankert.

Insbesondere bei der Zusammenarbeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Krankenkassen in der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung ist ein solcher methodischer Ansatz sinnvoll und hilfreich, weil die gemeinsame Festlegung von Zielen die Zusammenarbeit noch effizienter ausgestalten kann.

Bei den Kooperationspartnern besteht Konsens dahingehend, dass es dem einzelnen Träger trotz einer Festlegung auf gemeinsame Ziele nach wir vor möglich sein muss, bedarfsgerecht nach den Prioritäten einzelner Betriebe oder Branchen zu handeln, auch wenn diese von
gemeinsamen Zielbestimmungen abweichen. Dies gebietet nicht zuletzt die Dienstleistungsorientierung der Beteiligten. Einvernehmen besteht auch dahingehend, dass arbeitsweltbezogene Ziele eine Teilmenge noch zu entwickelnder nationaler Präventionsziele darstellen.
Dabei können bestimmte arbeitsweltbezogene Ziele (wie z.B. die Verhütung von Hautkrankheiten oder die Verringerung von Krankheiten des Kreislaufsystems) auch in anderen Lebensbereichen (z. B. Schulen und Kindergärten) umgesetzt werden. Analog zum gesetzlichen Auftrag der beiden Sozialversicherungsträger müssen gemeinsame Präventionsziele auch die Unterschiede in der Schwerpunktsetzung von Unfall- und Krankenversicherung in der Prävention wahren.

Das IGA-Projekt „Vorgehensweise bei der Entwicklung arbeitsweltbezogener Präventionsziele“ definierte zunächst den Bezugsrahmen für die angestrebte Zielentwicklung. Die Sichtung verschiedener praktizierter nationaler und internationaler Zielsysteme führte zu einer Festlegung der gewählten Vorgehensweisen bei der Zielentwicklung für primäre Prävention und Gesundheitsförderung. Die grundsätzlich unterschiedlichen Handlungsansätze von primärer Prävention einerseits und Gesundheitsförderung andererseits spiegeln sich in den vorgeschlagenen Vorgehensweisen zur Zielableitung wider.

Kernelemente des vorgeschlagenen abgestuften Vorgehens bei der Entwicklung von Zielen der primären Prävention sind dabei ein Rangordnungsverfahren auf Grundlage empirischer Daten zur Krankheitslast sowie daran geknüpfte Expertengespräche. Letztere bewerten
Krankheiten, die nach dem Rangordnungsverfahren in eine engere Wahl festzulegender Ziele aufgenommen worden sind, nach den Kriterien „Präventive Beeinflussbarkeit“, „Arbeitsbedingtheit“ sowie „Umsetzbarkeit“. Aufgrund des aufwändigen Rangordnungsverfahrens nimmt die Beschreibung der Zielableitung zur primären Prävention einen vergleichsweise großen Teil im vorliegenden Bericht ein.

Die Entwicklung von Zielen der Gesundheitsförderung erfolgt demgegenüber mit Bezug auf allgemein akzeptierte Konzepte und Werte der Gesundheitsförderung. Dabei wird an Grundsatzdokumente wie die der Weltgesundheitsorganisation und des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung angeknüpft. Mit dem Ergebnis dieses Projektes will die Initiative Gesundheit und Arbeit auf alle Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenkassen zugehen und eine Diskussion zur Festlegung von gemeinsamen Zielen initiieren.

Weitere ausführliche Infos im iga-Report 8 (PDF 571 KB)

[Quelle: Initiative Gesundheit und Arbeit (iga)]